Ferienangebot Cuxhaven

Auf dieser Serviceseite gibt es Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter.

Der Rechtsanspruch wird aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt. Ab dann haben alle Kinder der ersten Klassen einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. In den darauffolgenden Jahren wird der Anspruch aufsteigend für die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert. Ab 2029/2030 steht dann allen Kinder eine Ganztagsbetreuung zu. Der Rechtsanspruch besteht an fünf Werktagen pro Woche (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden täglich. Vorgesehen ist eine jährliche vierwöchige Schließzeit in den Ferien.

Welcher der folgenden Punkte trifft auf Sie zu:

Weitere Hinweise finden Sie bei den Fragen und Antworten ».

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